budgetbegleitung überregional
Selbstbestimmt leben, mit dem Persönlichen Budget
Ich begleite Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen dabei, das Persönliche Budget zu beantragen, zu verwalten und selbstbestimmt einzusetzen. Persönlich, unabhängig und auf Ihrer Seite.
Begleitung seit 2012
Begleitung von Menschen mit Behinderung – als Einzelunternehmerin in der persönlichen Assistenz und heute als Budgetbegleiterin.
Zertifizierte Budgetbegleiterin
Zertifikat der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e.V., in Kooperation mit Ma vie Budgetassistenz Oldenburg.
Familiärer Background
Was ist das persönliche budget?
Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die Menschen mit Behinderung statt einer Sach- oder Dienstleistung erhalten können. Damit können sie selbst entscheiden, wer ihnen hilft, wann und wie.
Der Weg zum Persönlichen Budget ist oft lang und unübersichtlich. Ich begleite Sie Schritt für Schritt. Wunder verspreche ich keine. Aber Verlässlichkeit, Klarheit und jemanden, der wirklich zuhört.
„Seit dem 1. Januar 2008 besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Alle Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben, können es beantragen – unabhängig von der Art oder Schwere der Behinderung."
Gesetzliche Grundlage: § 29 SGB IX – Persönliches Budget. Das Budget wird so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann (§ 29 Abs. 2 S. 6 SGB IX). Das bedeutet: Die Kosten für die Budgetbegleitung können im Regelfall mit beantragt und vom Kostenträger übernommen werden.

Leitgedanke der Teilhabeschmiede
"Nicht für die Menschen entscheiden – sondern mit ihnen zusammen den Weg gestalten."
Das Persönliche Budget ist ein Rechtsanspruch – und trotzdem scheitern viele Berechtigte an Bürokratie, Zuständigkeitsfragen und Formularen. Ich kenne diese Welt aus meiner Arbeit und aus dem familiären Umfeld. Ich helfe Ihnen, das zu bekommen, was Ihnen zusteht.
„Vulnerabilität und Resilienz sind kein Widerspruch, sondern eine Ergänzung."
Selbstbestimmung im Alltag
Was ist Persönliche Assistenz?
Persönliche Assistenz bedeutet: Sie bestimmen, wer Ihnen hilft – und wie. Assistenz ist keine Fürsorge, sondern Unterstützung auf Augenhöhe.
Mit dem Persönlichen Budget können Sie selbst entscheiden, wer in Ihr Leben kommt, wann – und was getan wird. Das bedeutet echte Selbstbestimmung: im Alltag, beim Einkaufen, bei Freizeitaktivitäten, bei Behördengängen oder einfach beim Spazierengehen.
Assistenz ist nicht Pflege im klassischen Sinne. Es geht nicht darum, was jemand nicht kann – sondern darum, was jemand tun möchte. Die Assistenz ermöglicht das.
Persönliche Assistenz kann vieles sein: Begleitung beim Arztbesuch, Unterstützung beim Kochen, Hilfe beim Ankleiden – oder einfach jemanden haben, mit dem man ausgeht. Was zählt, ist: Sie entscheiden.


Hintergrund
Teilhabe ist ein Menschenrecht
Die Vereinten Nationen haben 2006 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verabschiedet – ein Meilenstein für Menschen mit Behinderung weltweit. Deutschland hat sie 2009 ratifiziert und damit verbindlich anerkannt: Teilhabe ist kein Privileg, sondern ein Grundrecht. Die UN-BRK macht deutlich: Menschen mit Behinderung haben dasselbe Recht auf ein selbstbestimmtes Leben wie alle anderen. Artikel 19 garantiert das Recht, in der Gemeinschaft zu leben und selbst zu entscheiden, wo und wie man lebt. Artikel 26 verpflichtet den Staat, Rehabilitation und Teilhabe aktiv zu fördern. Das Persönliche Budget ist ein konkretes Instrument, dieses Recht in die Praxis umzusetzen – es gibt Menschen mit Behinderung die Mittel in die Hand, ihre Teilhabe selbst zu gestalten.
orientierung
Assistenzdienst oder Budgetbegleitung?
Beide Wege führen zu Unterstützung – aber sie funktionieren sehr unterschiedlich. Hier ein Überblick, damit Sie wissen, was zu Ihrer Situation passt.
Assistenzdienst
- Der Dienst ist Arbeitgeber der Assistenzkräfte
- Entscheidet über Personalauswahl und Einsatz
- Organisiert Dienstpläne und Vertretungen
- Zahlt Lohn, Sozialabgaben und Versicherungen
- Rechnet direkt mit dem Kostenträger ab
- Trägt das organisatorische und rechtliche Risiko
- Weniger Eigenorganisation für Sie
Budgetbegleitung
DIE PERSON MIT DEM PERSÖNLICHEN BUDGET
- Entscheidet selbst, welche Assistenzkräfte sie beschäftigt
- Bestimmt, wer wann und in welchem Umfang arbeitet
- Ist häufig selbst Arbeitgeber der Assistenzkräfte
- Volle Kontrolle – hohe Selbstbestimmung
DIE BUDGETBEGLEITUNG
- Unterstützt bei Planung, Verwaltung und Kommunikation
- Übernimmt nicht die Arbeitgeberrolle
- Hilft auf Wunsch bei Mitarbeitersuche & Vertragsvorlagen
- Unterstützt bei Dienstplanung und Lohnabrechnung
- Hilft bei der Erstellung der Nachweise
- Begleitet bei der Beantragung des Persönlichen Budgets
Gesetzliche Grundlage: § 29 SGB IX – Persönliches Budget. Das Budget wird so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann (§ 29 Abs. 2 S. 6 SGB IX). Das bedeutet: Die Kosten für die Budgetbegleitung können im Regelfall mit beantragt und vom Kostenträger übernommen werden.

über mich
Almut Lösch
Ich begleite Menschen mit Behinderung seit über 14 Jahren – in der persönlichen Assistenz, in der Alltagsbegleitung und heute als zertifizierte Budgetbegleiterin. Was mich antreibt: Ich kenne diese Welt nicht nur beruflich. Behinderung, Pflege und die Fragen rund ums Budget sind mir auch aus dem familiären Umfeld vertraut.
Zusätzlich habe ich über sechs Jahre Erfahrung in der Führung von Mitarbeitenden sowie in der Planung und Organisation von Abläufen. Ich weiß, was es bedeutet, Verantwortung zu tragen – und ich helfe Ihnen, diese Rolle als Arbeitgeber selbstbewusst einzunehmen.
Ich arbeite unabhängig. Wenn jemand anderes besser für Sie geeignet ist, sage ich das offen und vermittle weiter. Mein Leitbild: Miteinander, nicht Konkurrenz.
Zertifizierte Budgetbegleiterin – Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e.V. „Zertifizierte BudgetbegleiterInnen sind qualifiziert, um Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige bei der Entscheidungsfindung über die Beantragung eines Persönlichen Budgets zu beraten. Sie agieren als unabhängige Instanz für die Einlösung des gesetzlichen Anspruchs auf ein Persönliches Budget und leisten einen Beitrag zur Qualitätssicherung. Diese Fortbildung wurde in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e.V. und Ma vie Budgetassistenz Oldenburg konzipiert und umfasst 75 Unterrichtsstunden."
meine leistungen
Was ich für Sie tue
Beide Wege führen zu Unterstützung – aber sie funktionieren sehr unterschiedlich. Hier ein Überblick, damit Sie wissen, was zu Ihrer Situation passt.
Budgetbegleitung
Ich begleite Sie durch den gesamten Antragsprozess und unterstütze Sie laufend bei der Verwaltung Ihres Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX.
- Beantragung beim zuständigen Kostenträger
- Erstellung des Bedarfsplans
- Erstellung von Verwendungsnachweisen
- Kommunikation mit Behörden und Kostenträgern
- Beratung in allen Fragen rund ums Persönliche Budget
Arbeitgebermodell
Wenn Sie selbst Arbeitgeber Ihrer Assistenzkräfte werden möchten, begleite ich Sie dabei – von der Einstellung bis zur laufenden Abwicklung.
- Unterstützung bei der Suche nach Assistenzkräften
- Arbeitsverträge und rechtskonforme Einstellung
- Lohnabrechnung – Minijob oder sozialversicherungspflichtig
- Dienstplanung und Organisation von Vertretungen
- Beratung bei Kündigung und besonderen Situationen
- Erstellung von Verwendungsnachweisen
Alltagsbegleitung
Stundenweise Begleitung nach § 53b SGB XI, abrechenbar über § 45b SGB XI.
Assistenzdienst
Assistenzdienst
Assistenzkräfte direkt bei der Teilhabeschmiede angestellt, direkte Abrechnung mit dem Träger.
Die Beratung ist kostenfrei. Die Kosten für die Budgetbegleitung werden im Regelfall vom Kostenträger übernommen und gemeinsam mit dem Budget beantragt (§ 29 Abs. 2 S. 6 SGB IX).
Kontakt aufnehmen
Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich. Ich freue mich auf Ihre Nachricht – egal ob Sie gerade am Anfang stehen oder schon mittendrin sind.
